Der flämische Unterkunftserlass

Vermieten Sie eine Unterkunft?
Tatsache ist, dass jeder, der Touristen in Flandern übernachten lässt, seine Unterkunft bei Tourismus Flandern anmelden muss. Eine Unterkunft kann ein Haus, ein Appartement, ein Gästezimmer im eigenen Haus oder ein anderer Schlafplatz sein, egal wie originell.

Sie können sich online auf der Website von Tourismus Flandern anmelden.

Gemäß dem Unterkunftserlass muss Ihre Unterkunft außerdem eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

In jedem Fall muss Ihre Unterkunft über die folgenden Zertifikate und Dokumente verfügen:

  1. Ein Brandschutzzertifikat, das auf dem Unterkunftserlass basiert.

    Melden Sie sich bei Vinçotte per E-Mail (brandattest@vincotte.be) an. Sie können das Antragsformular von der Website von Tourismus Flandern herunterladen.

    Vermieten Sie in Ihrer Immobilie mehr als 3 Gästezimmer oder verfügt Ihre Unterkunft über mehr als 9 Schlafplätze (bzw. im Falle eines freistehenden Ferienhauses über mehr als 12 Schlafplätze)? Dann fordern Sie Ihre Brandschutzbescheinigung beim Bürgermeister an.

  2. Die notwendigen Versicherungen.

    Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um sicherzustellen, dass Sie eine Feuer- und Hausratversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung haben.

  3. Eigentumsnachweis oder Mietvertrag.

    Als Betreiber benötigen Sie entweder einen Eigentumsnachweis (z. B. eine notarielle Urkunde, einen Feststellungsbescheid, Katastereinkünfte usw.) oder einen Mietvertrag, mit dem der Vermieter Ihnen den Betrieb der gemieteten Unterkunft gestattet.

Diese Seite empfehlen